0511 / 532 5499 saebn@saebn.de

Zusatzbezeichnung Sportmedizin

Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin in Niedersachsen:

  • Facharzt-/Fachärztinanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren PatientInnenversorgung und zusätzlich:
  • 240 Stunden KursWeiterbildung gemäß § 5 Abs. 10 in Sportmedizin
    Die Kurs-Weiterbildung kann durch 6 Monate Weiterbildung an einem sportmedizinischen Institut unter Anleitung eines
    Weiterbildungsermächtigten in Sportmedizin ersetzt werden.
  • und zusätzlich 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung.
  • Anschließend erfolgt die Prüfung bei der Landesärztekammer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DGSP.