Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin in Niedersachsen:
- Facharzt-/Fachärztinanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren PatientInnenversorgung und zusätzlich:
- 240 Stunden Kurs–Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 10 in Sportmedizin
Die Kurs-Weiterbildung kann durch 6 Monate Weiterbildung an einem sportmedizinischen Institut unter Anleitung eines
Weiterbildungsermächtigten in Sportmedizin ersetzt werden.
- und zusätzlich 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung.
- Anschließend erfolgt die Prüfung bei der Landesärztekammer.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der DGSP.