Zusatzbezeichnung Sportmedizin
Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin in Niedersachsen:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung oder Facharztanerkennung für Arbeitsmedizin oder für Öffentliches Gesundheitswesen
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten für Sportmedizin gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 in einer sportmedizinischen Einrichtung oder anteilig ersetzbar durch
- 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 9 in Sportmedizin und
- 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monaten – weitere Informationen hier
- Anschließend erfolgt die Prüfung bei der Landesärztekammer
Die Kurse werden als Wochenend-, ein- oder mehrwöchige Veranstaltungen durchgeführt. Die Mindestdauer einer Weiterbildungsveranstaltung sind zwei Tage.
Eine Übersicht über die Verteilung der Kursinhalte finden Sie hier.
Eine Verteilung der Inhalte in den jeweiligen Zwei-Tages-Kursen (ZTK) sowie eine Blankotabelle für Ihre Aufzeichnungen finden Sie hier.
Einjährige sportärztliche Tätigkeit:
Für die Anerkennung der einjährigen sportärztlichen Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen geeigneten Institution gelten die Bedingungen, die im Fort- und Weiterbildungsprogramm der DGSP aufgeführt sind.
Die Bescheinigung kann hier ausgedruckt und dem sportmedizinisch betreuten Verein zur Unterschrift vorgelegt werden.